Weitere Entscheidungen unten: OLG Koblenz, 28.07.1994 | OLG Hamm, 02.02.1995

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.01.1995 - 8 W 4/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3676
OLG Brandenburg, 30.01.1995 - 8 W 4/95 (https://dejure.org/1995,3676)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.01.1995 - 8 W 4/95 (https://dejure.org/1995,3676)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Januar 1995 - 8 W 4/95 (https://dejure.org/1995,3676)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3676) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Auferlegung der Kosten des Rechtstreits

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Belehrungspflicht staatlicher Stellen über Zuteilungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 233 § 11 § 12 § 13; ZPO § 91a § 93
    Pflicht des Staates, sein Verlangen in einer solchen Weise darzulegen, daß der Bürger dies verstehen, nachvollziehen und sein Verhalten dementsprechend einrichten kann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bürger muss staatliche Bescheide verstehen können - Überflüssiger Rechtsstreit um Grundstücke in Brandenburg

Verfahrensgang

  • LG Neuruppin - 3 O 443/94
  • OLG Brandenburg, 30.01.1995 - 8 W 4/95

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1843
  • MDR 1995, 958
  • NVwZ 1995, 1034 (Ls.)
  • NJ 1995, 318
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • AG Brandenburg, 05.07.2018 - 31 C 107/18

    Einstweilige Verfügung: "Hauptsache" ist Verfügungsgrund!

    In diesem Zusammenhang sind zwar auch die näheren Umstände und Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärung geführt haben, mitzuberücksichtigen ( BGH , Beschluss vom 14.07.1969, Az.: X ZR 40/65, u.a. in: MDR 1970, Seite 46; BGH , NJW 1965, Seite 103; OLG Celle , Beschluss vom 17.03.2003, Az.: 6 W 23/03, u.a. in: OLG-Report 2003, Seiten 239 f.; OLG Brandenburg , Beschluss vom 19.04.1995, Az.: 1 W 2/95, u.a. in: NJW-RR 1995, Seiten 1212 f.; OLG Brandenburg , Beschluss vom 30.01.1995, Az.: 8 W 4/95, u.a. in: NJW 1995, Seiten 1843 f.; OLG München , OLGZ 1990, Seite 350; OLG Bremen , Beschluss vom 12.09.1988, Az.: 2 W 88/88, u.a. in: OLGZ 1989, Seiten 100 ff.; OLG Zweibrücken , OLGZ 1983, Seite 80; OLG Stuttgart , NJW-RR 1999, Seite 148; AG Brandenburg an der Havel , Beschluss vom 22.10.2009, Az.: 31 C 133/09, u.a. in: FamRZ 2010, Seiten 396 ff.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann , ZPO-Kommentar 76. Aufl. 2018, § 91a ZPO, Rn. 112 ), so dass die hier jetzt insofern nach den übereinstimmenden Erledigungserklärungen allein noch zu treffende Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO auch unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes erfolgt, aber doch zugleich auch nur noch nach billigem Ermessen.
  • LG Berlin, 20.04.2021 - 65 S 241/20

    Unwirksamkeit einer Klausel über Abtretungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt in

    Entscheidungsgrundlage für die Kostentragung ist dabei die vor Eintritt des erledigenden Ereignisses geltende Rechtslage, daneben gegebenenfalls auch die Umstände und Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärung geführt haben (vgl. OLG Brandenburg Beschluss v. 30.01.1995 - 8 W 4/95 - Rn. 10, NJW 1995, 1844, zit. nach juris) sowie die Rechtsgedanken der Kostentragungsregeln der ZPO (Vollkommer in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020,, Rn. 24f., mwN).
  • LG Berlin, 08.07.2019 - 65 S 231/18

    Umlagefähigkeit sonstiger Betriebskosten: Mietvertraglich geregelte Kosten für

    Entscheidungsgrundlage für die Kostentragung ist die vor Eintritt des erledigenden Ereignisses geltende Rechtslage, daneben - gegebenenfalls - die Umstände und Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärung geführt haben (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 30.01.1995 - 8 W 4/95, in NJW 1995, 1844, nach juris, Rn. 10) sowie die Rechtsgedanken der Kostentragungsregeln der ZPO ( Althammer in: Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 91a Rn. 24f., m. w. N., nach juris).
  • LG Berlin, 10.12.2020 - 65 S 189/20

    Mietrecht: Pflicht zur Mietzinszahlung bei Überweisung von einem Bankkonto;

    Entscheidungsgrundlage für die Kostentragung ist die vor Eintritt des erledigenden Ereignisses geltende Rechtslage, daneben - gegebenenfalls - die Umstände und Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärung geführt haben (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 30.01.1995 - 8 W 4/95, in NJW 1995, 1844, nach juris, Rn. 10) sowie die Rechtsgedanken der Kostentragungsregeln der ZPO (Althammer in: Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 91a Rn. 24f., m. w. N., nach juris).
  • LG Berlin, 16.12.2019 - 65 S 124/19

    Umfang der Duldungspflicht des Mieters

    Entscheidungsgrundlage für die Kostentragung ist die vor Eintritt des erledigenden Ereignisses geltende Rechtslage, daneben - gegebenenfalls - die Umstände und Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärung geführt haben (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 30.01.1995 - 8 W 4/95, in NJW 1995, 1844, nach juris, Rn. 10) sowie die Rechtsgedanken der Kostentragungsregeln der ZPO ( Althammer in: Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 91a Rn. 24f., m. w. N., nach juris).
  • LG Karlsruhe, 30.10.2020 - 16 O 11/19

    Kostenentscheidung bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung in einer

    Deshalb sind in diesem Zusammenhang die näheren Umstände und die Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärung geführt haben, und der Rechtsgedanke des § 98 ZPO zu berücksichtigen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 17.01.1979 - 2 W 62/78 -, juris, in OLGZ 80, 224; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.01.1995 - 8 W 4/95 -, juris, in NJW 1995, 1844, OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2004 - 2 W 5/04 -, juris, in OLGR 2004, 202; Zöller/Althammer, ZPO, 33. Aufl., Rn. 24 zu § 91a m.w.H.; LG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2017 - 16 O 2/17 Baul -, Rn. 8, juris).
  • LG Karlsruhe, 24.07.2017 - 16 O 2/17

    Baulandsache: Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes durch die Kammer für

    Deshalb sind in diesem Zusammenhang die näheren Umstände und die Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärung geführt haben, und der Rechtsgedanke des § 98 ZPO zu berücksichtigen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 17.01.1979 - 2 W 62/78 -, juris, in OLGZ 80, 224; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.01.1995 - 8 W 4/95 -, juris, in NJW 1995, 1844, OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2004 - 2 W 5/04 -, juris in OLGR 2004, 202; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., Rn. 24 zu § 91a m.w.H.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.07.1994 - 11 UF 166/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5303
OLG Koblenz, 28.07.1994 - 11 UF 166/94 (https://dejure.org/1994,5303)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.07.1994 - 11 UF 166/94 (https://dejure.org/1994,5303)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Juli 1994 - 11 UF 166/94 (https://dejure.org/1994,5303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Informatikstudium als Weiterbildung oder Zweitausbildung nach Absolvierung einer Ausbildung zur Bürogehilfin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1843 (Ls.)
  • NJW-RR 1995, 582
  • FamRZ 1995, 245 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88

    Finanzierung eines Hochschulstudiums

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.07.1994 - 11 UF 166/94
    Hier ist auch, wie bereits festgestellt, der sachliche und zeitliche Zusammenhang zwischen Berufsausbildung und Studium nicht gegeben (s. dazu auch BGH NJW 1989, 2253).
  • BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 506/80

    Anspruch eines Kindes gegen die Eltern auf Finanzierung des Hochschulstudiums -

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.07.1994 - 11 UF 166/94
    Eine erst nach dem Abschluß der Ausbildung zum Ausdruck kommende besondere Begabung wie sie sich hier aus dem Ergebnis des Fachabiturs herleiten lassen könnte, steht der Angemessenheit der ersten Ausbildung nicht entgegen (BGH FamRZ 1980, 1115, 1116, FamRZ 1981, 346 [BGH 14.01.1981 - IVb ZR 554/80] ).
  • BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 554/80

    Anspruch eines Bundeslandes auf Erstattung von Ausbildungsförderungsbeträgen -

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.07.1994 - 11 UF 166/94
    Eine erst nach dem Abschluß der Ausbildung zum Ausdruck kommende besondere Begabung wie sie sich hier aus dem Ergebnis des Fachabiturs herleiten lassen könnte, steht der Angemessenheit der ersten Ausbildung nicht entgegen (BGH FamRZ 1980, 1115, 1116, FamRZ 1981, 346 [BGH 14.01.1981 - IVb ZR 554/80] ).
  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 738/80

    Zeitliche Geltung des Auskunftsanspruchs geschiedener Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.07.1994 - 11 UF 166/94
    Auskunft kann nur verlangt werden, wenn sie für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung sein kann (BGH FamRZ 1982, 996 = NJW 1982, 2771).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.02.1995 - 3 UF 293/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7578
OLG Hamm, 02.02.1995 - 3 UF 293/94 (https://dejure.org/1995,7578)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.02.1995 - 3 UF 293/94 (https://dejure.org/1995,7578)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Februar 1995 - 3 UF 293/94 (https://dejure.org/1995,7578)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,7578) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1843
  • FamRZ 1995, 1217
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05

    Abänderung eines auf der Annahme eines fiktiven Einkommens beruhenden

    Hat er sich anschließend hinreichend, aber erfolglos um eine neue Beschäftigung bemüht, so steht ihm nach allgemeiner Meinung die Abänderungsklage offen (OLG Karlsruhe FamRZ 1983, 931, 932; KG FamRZ 1984, 1245 f.; OLG Hamm FamRZ 1995, 1217; Soyka, Die Abänderungsklage im Unterhaltsrecht Rdn. 83; Wendl/Thalmann Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 8 Rdn. 158 c; Göppinger/Vogel Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 2404; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 10. Aufl. Rdn. 729 ff.; Gerhardt in Handbuch des Fachanwalts für Familienrecht 6. Aufl. 6. Kap. Rdn. 651; differenzierend Johannsen/Henrich/Brudermüller Eherecht 4. Aufl. § 323 ZPO Rdn. 71; Graba FamRZ 2002, 6, 10 f.; Schwab/Maurer/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. Kap. I Rdn. 1031; MünchKomm/Gottwald ZPO 3. Aufl. § 323 Rdn. 81).
  • OLG Hamm, 28.02.2003 - 11 UF 220/02

    Zur Frage der Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen im Rahmen

    Sie kommt vielmehr auch dann in Betracht, wenn und soweit dem Unterhaltsschuldner wegen Grund und Höhe seiner anderweitigen Schulden die Berufung auf diese Verpflichtungen nicht nach Treu und Glauben versagt ist und ihm deshalb billigerweise nicht abverlangt werden kann, ohne Bedienung der anderen Schulden weiterhin Unterhalt i.H.d. - möglichst vollen - Bedarfs des Kindes zu leisten, den Unterhalt also letztlich auf Kosten einer durch Zinsen ständig weiter wachsenden Verschuldung aufzubringen (vgl. BGH NJW-RR 1986, 428 ff, 430; OLG Hamm -12 Fs.- OLGR 1995, 128fOLGR 1996, 42 f; OLG Hamm -3. Fs.- OLGR 1995, 129).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht